Lüftungskonzepte 

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 und DIN 18017-3:
Für Wohngebäude & Nichtwohngebäude

Für eine gesunde Raumqualität ohne Feuchtschäden

Ein umfassendes Lüftungskonzept stellt sicher, dass Wohn- und Nichtwohngebäude mit einer bedarfsgerechten und effizienten Lüftung ausgestattet werden. Ziel ist es, eine gesunde Raumluftqualität zu gewährleisten, Feuchteschäden zu verhindern und den Energieverbrauch zu optimieren. Die Erstellung eines Lüftungskonzepts nach den Normen DIN 1946-6, und DIN 18017-3 berücksichtigt die verschiedenen Anforderungen für sowohl natürliche als auch mechanische Lüftungssysteme.

Zusätzliche Vorteile:

Energieeinsparung:

Optimierte Lüftungssysteme reduzieren den Energieverbrauch durch effiziente Wärmerückgewinnung und bedarfsgerechte Steuerung.

Verbesserte Raumluftqualität:

Sicherstellung eines konstanten Luftwechsels, um Schadstoffe und Feuchtigkeit zu reduzieren und das Wohlbefinden der Bewohner oder Nutzer zu erhöhen.

Feuchteschutz:

Vermeidung von Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden durch eine bedarfsgerechte Belüftung.

Unsere Leistung umfasst folgende Schritte:

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um ein individuelles Lüftungskonzept für Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude zu erstellen, das sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch die Energieeffizienz und den Komfort verbessert.
Ihre Projektanfrage!

1. Bestandsaufnahme und Analyse des Gebäudes:

  • Erfassung der Gebäudegröße, Raumnutzung und der vorhandenen Lüftungssysteme.

  • Detaillierte Aufnahme der baulichen Gegebenheiten wie Fenster, Türen, Raumvolumen und eventuelle Wärmebrücken.

  • Analyse der Luftdichtheit und möglicher Feuchteschutzanforderungen zur Bestimmung des Luftaustauschbedarfs.

2. Erstellung des Lüftungskonzepts:

  • Ermittlung des Mindestluftwechsels auf Basis der Raumnutzung und der Gebäudekategorie (Wohn- oder Nichtwohngebäude).

  • Festlegung des Lüftungssystems: natürliche Lüftung, nutzerunabhängige oder maschinelle Lüftung.

  • Berechnung des Luftvolumenstroms für alle genutzten Räume und Bestimmung der notwendigen Luftwechselrate.

  • Berücksichtigung der Anforderungen an Innenräume ohne Fenster (DIN 18017-3) sowie spezielle Anforderungen an Nichtwohngebäude, z. B. Bürogebäude, Schulen oder Krankenhäuser, nach DIN EN 16798.

3. Berücksichtigung der Normen DIN 1946-6,
DIN 18017-3 und DIN EN 16798:

  • Einhaltung der Anforderungen der DIN 1946-6 für den Feuchteschutz und die Sicherstellung des hygienischen Luftwechsels in Wohngebäuden.

  • Planung der Entlüftung von innenliegenden Räumen wie Bädern und Toiletten nach DIN 18017-3.

  • Erfüllung der Anforderungen der DIN EN 16798 für den Bereich der Lüftung und Raumluftqualität in Nichtwohngebäuden, inkl. Büros, Schulen und Krankenhäusern.

4. Dokumentation und Umsetzung:

  • Erstellung einer vollständigen Dokumentation des Lüftungskonzepts mit den berechneten Luftvolumenströmen, Raumluftwechselraten und Anlagenauslegungen.

  • Übergabe des Lüftungskonzepts als Bestandteil der Bauunterlagen und als Grundlage für die Installation und Inbetriebnahme.

  • Koordination mit den beteiligten Fachplanern und Handwerkern zur erfolgreichen Umsetzung des Lüftungskonzepts.

Wann muss ein Lüftungskonzept erstellt werden?

Ein Lüftungskonzept muss erstellt werden, wenn bestimmte bauliche oder energetische Veränderungen an einem Gebäude vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass der Mindestluftwechsel zur Feuchteschutz und Luftqualität gewährleistet ist. Das Konzept ist notwendig, um Schimmelbildung und unzureichende Luftqualität zu verhindern und die Energieeffizienz durch passende Lüftungssysteme zu erhöhen. Im Detail:
Ihre Projektanfrage!

Bei Neubauten:

Immer dann, wenn ein neues Wohn- oder Nichtwohngebäude errichtet wird, sollte ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt werden, um den hygienischen Mindestluftwechsel und den Schutz vor Feuchtigkeitsschäden zu gewährleisten.

Für innenliegende Räume ohne Fenster:

Nach DIN 18017-3 ist ein Lüftungskonzept erforderlich, wenn Räume ohne Fenster, wie Bäder oder WC-Räume, belüftet werden müssen. Dies gilt insbesondere für Wohngebäude und Gebäude mit innenliegenden Räumen.

Bei umfangreichen Sanierungen:

Sobald mehr als ein Drittel der Fenster oder der Dachfläche ausgetauscht bzw. erneuert werden, ist gemäß der DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept zu erstellen. Diese Regel gilt auch bei umfassenden energetischen Sanierungen, die die Dichtheit des Gebäudes stark erhöhen und somit den natürlichen Luftaustausch reduzieren.

Bei Nutzung von Nichtwohngebäuden:

Für Büros, Schulen und andere öffentliche Gebäude, die nach der DIN EN 16798 bewertet werden, muss ein Lüftungskonzept erstellt werden, um eine ausreichende Raumluftqualität und den richtigen Luftwechsel sicherzustellen.

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