Immer dann, wenn ein neues Wohn- oder Nichtwohngebäude errichtet wird, muss ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt werden, um den hygienischen Mindestluftwechsel und den Schutz vor Feuchtigkeitsschäden zu gewährleisten.
Sobald mehr als ein Drittel der Fenster oder der Dachfläche ausgetauscht bzw. erneuert werden, ist gemäß der DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept zu erstellen. Diese Regel gilt auch bei umfassenden energetischen Sanierungen, die die Dichtheit des Gebäudes stark erhöhen und somit den natürlichen Luftaustausch reduzieren.
Nach DIN 18017-3 ist ein Lüftungskonzept erforderlich, wenn Räume ohne Fenster, wie Bäder oder WC-Räume, belüftet werden müssen. Dies gilt insbesondere für Wohngebäude und Gebäude mit innenliegenden Räumen.
Für Büros, Schulen und andere öffentliche Gebäude, die nach der DIN EN 16798 bewertet werden, muss ein Lüftungskonzept erstellt werden, um eine ausreichende Raumluftqualität und den richtigen Luftwechsel sicherzustellen.
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