Leistungen:

Lüftungskonzept:
Für Wohngebäude
& Nichtwohngebäude

Wir erstellen Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6, 18017-3 und DIN EN 16798.
Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude in Kleve und Umgebung.

Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6, 18017-3 und DIN EN 16798

Für eine gesunde Raumqualität ohne Feuchtschäden

Ein umfassendes Lüftungskonzept stellt sicher, dass Wohn- und Nichtwohngebäude mit einer bedarfsgerechten und effizienten Lüftung ausgestattet werden. Ziel ist es, eine gesunde Raumluftqualität zu gewährleisten, Feuchteschäden zu verhindern und den Energieverbrauch zu optimieren. Die Erstellung eines Lüftungskonzepts nach den Normen DIN 1946-6, DIN 18017-3 und DIN EN 16798 berücksichtigt die verschiedenen Anforderungen für sowohl natürliche als auch mechanische Lüftungssysteme.

Unsere Leistung umfasst folgende Schritte:

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um ein individuelles Lüftungskonzept für Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude zu erstellen, das sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch die Energieeffizienz und den Komfort verbessert.
Ihre Projektanfrage!

1. Bestandsaufnahme und Analyse der Heizungsanlage:

  • Erfassung der Heizkörper, Raumgrößen und Heizflächen sowie des Zustands der Heizungsanlage.
  • Identifizierung möglicher Ungleichgewichte in der Wärmeverteilung.

2. Berechnung der Vorlauftemperaturen:

  • Bestimmung der optimalen Wassermengen und Vorlauftemperaturen, die für eine effiziente Beheizung benötigt werden.

3. Erstellung eines Abgleichplans:

  • Berechnung der notwendigen Einstellungen für die Thermostatventile und die Heizungsumwälzpumpe.
  • Erstellung eines detaillierten Abgleichplans, der die optimalen Einstellungen der Heizkörper und Pumpen beschreibt.

4. Dokumentation:

  • Erstellung eines ausführlichen Berichts, der alle Berechnungen und Anpassungen dokumentiert.
  • Dieser Bericht dient als Nachweis für Förderprogramme und für die spätere Wartung der Heizungsanlage.

Zusätzliche Vorteile

Energieeinsparung:

Durch den hydraulischen Abgleich können bis zu 15 Prozent Heizenergie eingespart werden.

Komfort:

Gleichmäßige Wärmeverteilung in allen Räumen sorgt für erhöhten Wohnkomfort.

Umweltschutz:

Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch geringeren Energieverbrauch.

Wann muss ein Lüftungskonzept erstellt werden?

Ihre Projektanfrage!
Ein Lüftungskonzept muss erstellt werden, wenn bestimmte bauliche oder energetische Veränderungen an einem Gebäude vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass der Mindestluftwechsel zur Feuchteschutz und Luftqualität gewährleistet ist. Das Konzept ist notwendig, um Schimmelbildung und unzureichende Luftqualität zu verhindern und die Energieeffizienz durch passende Lüftungssysteme zu erhöhen. Im Detail:

Bei Neubauten: 

Immer dann, wenn ein neues Wohn- oder Nichtwohngebäude errichtet wird, muss ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt werden, um den hygienischen Mindestluftwechsel und den Schutz vor Feuchtigkeitsschäden zu gewährleisten.

Bei umfangreichen Sanierungen: 

Sobald mehr als ein Drittel der Fenster oder der Dachfläche ausgetauscht bzw. erneuert werden, ist gemäß der DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept zu erstellen. Diese Regel gilt auch bei umfassenden energetischen Sanierungen, die die Dichtheit des Gebäudes stark erhöhen und somit den natürlichen Luftaustausch reduzieren.

Für innenliegende Räume ohne Fenster: 

Nach DIN 18017-3 ist ein Lüftungskonzept erforderlich, wenn Räume ohne Fenster, wie Bäder oder WC-Räume, belüftet werden müssen. Dies gilt insbesondere für Wohngebäude und Gebäude mit innenliegenden Räumen.

Bei Nutzung von Nichtwohngebäuden: 

Für Büros, Schulen und andere öffentliche Gebäude, die nach der DIN EN 16798 bewertet werden, muss ein Lüftungskonzept erstellt werden, um eine ausreichende Raumluftqualität und den richtigen Luftwechsel sicherzustellen.

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