Leistungen:

Energieausweis:
Für Wohngebäude
& Nichtwohngebäude

Der Energieausweis ist Ihr Nachweis für die Energieeffizienz Ihrer Immobilie.
Gerne kümmern wir uns um die Erstellung inklusive Beratung.
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Energieausweise erstellen lassen

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und transparent darstellt. Er ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bietet auch wertvolle Informationen über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie. Dabei gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

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Verbrauchsausweis: Einfach und kostengünstig

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist besonders geeignet für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder Gebäude, die nach 1977 errichtet wurden und die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung erfüllen. Für Nichtwohngebäude wie Büro- und Gewerbeimmobilien bietet dieser Ausweis eine einfache Möglichkeit, den Energieverbrauch darzustellen. Er ist kostengünstiger und einfacher zu erstellen, da er direkt auf dem Verbrauchsverhalten der Nutzer basiert.
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Bedarfsausweis: Unabhängige Bewertung der Bausubstanz

Der Bedarfsausweis bietet eine detaillierte und unabhängige Analyse des Energiebedarfs eines Gebäudes, basierend auf der Bausubstanz und der Anlagentechnik. Er ist für Neubauten und ältere Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten sowie für Nichtwohngebäude, die besonderen Anforderungen an Energieeffizienz stellen, verpflichtend. Diese Variante liefert eine tiefgehende Bewertung und ist besonders wichtig für gewerblich genutzte Immobilien, bei denen energieeffiziente Maßnahmen oft eine hohe Priorität haben.
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Ihre Vorteile mit einem Energieausweis
für Wohn- und Nichtwohngebäude:

Rechtssicherheit

Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Verkauf, Vermietung oder bei größeren Sanierungsmaßnahmen vorgelegt werden.

Transparenz

Er zeigt potenziellen Käufern oder Mietern die energetische Qualität und die zu erwartenden Energiekosten des Gebäudes auf.

Optimierungsmöglichkeiten

Der Ausweis identifiziert Schwachstellen und gibt konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die sowohl den Wert als auch die Nachhaltigkeit der Immobilie steigern.

Fördermittel und Nachhaltigkeit

Vor allem für Nichtwohngebäude können durch gezielte energetische Maßnahmen Fördermittel in Anspruch genommen werden, die langfristige Einsparungen und ökologische Vorteile bieten.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Energieausweis …

Unser Service:

Fachgerechte Erstellung und Beratung

Ihre Anfrage …
Wir erstellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und unterstützen Sie bei der Wahl des richtigen Ausweistyps. Unsere Expertise umfasst sowohl die Analyse der Verbrauchsdaten als auch die technische Bewertung der Bausubstanz, um Ihnen einen maßgeschneiderten und aussagekräftigen Energieausweis zu bieten. Mit uns an Ihrer Seite sichern Sie sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch eine fundierte Basis für zukünftige energetische Optimierungen.

Wann ist ein Energieausweis verpflichtend?

Folgende Regelungen stellen sicher, dass potenzielle Käufer und Mieter frühzeitig über den energetischen Zustand einer Immobilie informiert werden, was Transparenz und energetische Standards fördern soll. Ein Energieausweis ist in den folgenden Fällen verpflichtend:

Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung:

Beim Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung muss der Energieausweis dem potenziellen Käufer vorgelegt werden.

Vermietung oder Verpachtung:

Bei der Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie ist der Energieausweis ebenfalls erforderlich. Der Mieter oder Pächter muss den Energieausweis vor Vertragsabschluss einsehen können.

Neubauten:

Bei Neubauten muss der Energieausweis nach der Fertigstellung erstellt werden. Dies ist Teil der baurechtlichen Anforderungen und muss bei der Bauabnahme vorgelegt werden.

Große Sanierungsmaßnahmen:

Bei größeren baulichen Änderungen an einem Gebäude, die die Gesamtenergieeffizienz beeinflussen, ist ebenfalls ein Energieausweis notwendig. Dazu zählen umfassende Renovierungen, bei denen mehr als 10 % der Gebäudehülle erneuert werden.

Öffentliche Gebäude:

Für öffentliche Gebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche, die häufig von der Öffentlichkeit betreten werden (z. B. Rathäuser, Schulen), ist ein Energieausweis Pflicht. Dieser muss an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden.

Immobilienanzeigen:

In kommerziellen Immobilienanzeigen, egal ob online oder in Printmedien, müssen die wesentlichen Energiekennwerte aus dem Energieausweis angegeben werden, wenn das Gebäude oder die Wohnung verkauft oder vermietet wird.

Wie läuft die Erstellung eines Energieausweises ab?

In sechs Schritten zum Energieausweis: Der nachfolgende Ablauf sorgt dafür, dass der Energieausweis genau und rechtskonform erstellt wird und der Eigentümer eine klare Einschätzung über den energetischen Zustand seines Gebäudes erhält. Die Erstellung hängt auch davon ab, ob es sich um einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis handelt.

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Erstgespräch und Datenaufnahme:

Franz jagt im komplett verwahrlosten Taxi quer durch Bayern. Zwölf Boxkämpfer jagen Viktor quer über den großen Sylter Deich. Vogel Quax zwickt Johnys Pferd Bim.

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Vor-Ort-Begehung (bei Bedarfsausweis):

Für den Bedarfsausweis erfolgt eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes durch den Energieberater. Dabei wird der energetische Zustand des Gebäudes detailliert erfasst, inklusive der Bausubstanz, der Dämmung, der Fenster und der Heizungstechnik.

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Datenerfassung und Berechnung:

Der Energieberater erfasst alle relevanten Daten und führt die notwendigen Berechnungen durch. Beim Verbrauchsausweis werden die Energieverbräuche analysiert, während beim Bedarfsausweis aufwendige Berechnungen zur Ermittlung des theoretischen Energiebedarfs anhand der Gebäudeeigenschaften durchgeführt werden.

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Erstellung des Energieausweises:

Anhand der erfassten Daten erstellt der Energieberater den Energieausweis. Dieser enthält wichtige Kennwerte wie den Endenergiebedarf oder -verbrauch, den Primärenergiebedarf sowie Empfehlungen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes.

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Besprechung und Übergabe:

Der fertige Energieausweis wird mit dem Eigentümer besprochen. Der Energieberater erklärt die einzelnen Kennwerte, geht auf mögliche Schwachstellen ein und gibt Hinweise zu potenziellen Verbesserungsmaßnahmen.

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Weitergabe an Interessenten:

Der Energieausweis wird dem Eigentümer zur Verfügung gestellt, der ihn dann bei Bedarf Mietern, Käufern oder anderen Interessenten vorlegen kann.

Welche Unterlagen werden benötigt und woher bekommt man sie?

Um einen Energieausweises zu erhalten, benötigen Sie verschiedene Dokumente, Unterlagen und Informationen, die je nach Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) variieren. Mit diesen Unterlagen kann der Energieberater eine präzise Analyse durchführen und den passenden Energieausweis erstellen, der alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Hier sind die wichtigsten Quellen für die benötigten Unterlagen:

Baupläne und Gebäudedokumentation:

Diese Pläne und Unterlagen können Sie bei Ihrem Architekten, dem Bauunternehmen oder dem Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten. Sie beinhalten Details zur Bausubstanz, zur Dämmung und zur Gebäudekonstruktion.

Heizungs- und Anlagendokumentation:

Diese Informationen erhalten Sie in der Regel von Ihrem Heizungsbauer, dem Schornsteinfeger dem Wartungsunternehmen oder durch die Unterlagen, die bei der Installation der Heizanlage bereitgestellt wurden. Diese Dokumente sind wichtig für die Bewertung der Energieeffizienz der Anlagentechnik.

Verbrauchsdaten (nur für Verbrauchsausweis):

Ihre Energieverbrauchsdaten (Gas, Strom, Öl) der letzten drei Jahre können Sie von Ihren Energieversorgern (Stadtwerke, Gas- oder Stromanbieter) erhalten. Alternativ finden Sie diese Daten auf Ihren Abrechnungen oder in Ihrem Kundenportal beim jeweiligen Versorger.

Daten zur Gebäudenutzung und Bewohneranzahl:

Diese Informationen sollten vom Gebäudeeigentümer bereitgestellt werden, insbesondere wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus oder eine gewerblich genutzte Immobilie handelt. Hierzu gehören Angaben zur Anzahl der Bewohner oder Mitarbeiter und zur Nutzung der Räume.

Dokumente zur Sanierung und Modernisierung:

Dokumentationen zu durchgeführten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Rechnungen, Fotos oder Nachweise über die Ausführung) sind ebenfalls wichtig. Diese Unterlagen sollten Sie in Ihren persönlichen Aufzeichnungen haben oder bei den ausführenden Betrieben anfragen.

Energieausweise älterer Ausgaben (falls vorhanden):

Sollte für das Gebäude bereits ein Energieausweis vorhanden sein, können die darin enthaltenen Daten als Basis für die neue Erstellung genutzt werden. Diese können oft bei vorherigen Eigentümern oder im Archiv des Erstellers des letzten Energieausweises gefunden werden.

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