Ja, es gibt eine Förderung für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der hydraulische Abgleich als Einzelmaßnahme gefördert. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, vorausgesetzt das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.
Wird der hydraulische Abgleich im Zusammenhang mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durchgeführt, kann zusätzlich ein Bonus von fünf Prozent gewährt werden, was die Gesamtförderung auf 20 Prozent der Kosten erhöht. Die Förderung muss vor der Durchführung beantragt werden, und die Heizung sollte mindestens zwei Jahre alt sein, um förderfähig zu sein.
Boschstraße 23
47533 Kleve
Mo-Fr: 8-16 Uhr